Medizinprodukte-Gesetz

MEDIZINPRODUKTE SICHERHEIT

Gem. § 6 MPBetrV muss jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ab dem 01.01.2017 einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit benennen und Kontaktdaten in Form einer Erreichbarkeit per Email auf der Homepage veröffentlichen.

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:

die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch die Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen
Vgl. dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetrV in der Fassung vom 01.01.2017.

Sie erreichen die Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (Frau S. Falk und Frau E. Bartha-Holtz) des Kinderzentrums Pelzerhaken unter: medizinprodukte-management@kinderzentrum-pelzerhaken.de